Bedingungen & Bedingungen

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN VON TOPAZ DETAILING LIMITED

1. Definitionen

In diesem Dokument haben die folgenden Wörter die folgende Bedeutung:

1.1 „Vereinbarung“ bezeichnet diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen;

1.2 „Räumlichkeiten“ bezeichnet Einheit 15, 7 Premier Park Road, London NW10 7NZ und alle anderen Räumlichkeiten, die Topaz gegebenenfalls zur Erbringung der Dienstleistungen (siehe Definition unten) nutzt;

1.3 „Dienstleistungen“ oder „Reinigungsprozess“ bezeichnet die von Ihnen ausgewählten Fahrzeugaufbereitungsdienste sowie die von uns jeweils angebotenen Dienstleistungen.

1.4 „Fahrzeug“ bezeichnet jedes Auto, jeden Lieferwagen, jedes Nutzfahrzeug, jedes Motorrad, jeden Wohnwagen oder jede andere von uns zur Reinigung akzeptierte Transportart;

1.5 „Wir“, „uns“ oder „Lieferant“ bezeichnet Topaz Detailing Limited;

1.6 „Sie“, „Ihr“ oder „Kunde“ bezeichnet den Kunden, mit dem wir diese Vereinbarung schließen, einschließlich aller Personen, von denen wir vernünftigerweise annehmen, dass sie im Namen des Kunden und mit dessen Vollmacht und Wissen handeln.

2. ALLGEMEINES

2.1 Diese Vereinbarung gilt für alle Verträge über die Erbringung von Dienstleistungen durch den Lieferanten an den Kunden.

2.2. Vor Beginn der Dienstleistungen vereinbaren der Kunde und der Lieferant die am Fahrzeug des Kunden durchzuführenden Dienstleistungen sowie den für diese Dienstleistungen zu zahlenden Preis.

2.3 Der Lieferant wird alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen, die Dienstleistungen innerhalb der geschätzten Zeiträume zu erbringen.

3. PREIS UND ZAHLUNG

3.1 Der Preis für die Dienstleistungen muss vor der Übernahme des Fahrzeugs durch den Anbieter vereinbart werden. Mit der Übergabe Ihres Fahrzeugs an den Anbieter schließen Sie eine mündliche Vereinbarung über die Dienstleistung zum vereinbarten Preis ab. Ihr Fahrzeug wird bei Ankunft in den Räumlichkeiten von einem Mitarbeiter begutachtet. Sollte es nicht der vorherigen Beschreibung entsprechen oder zusätzliche Dienstleistungen vom Kunden gewünscht werden, kann sich der Preis für die Dienstleistungen erhöhen.

3.2 Der Lieferant stellt dem Kunden nach Abschluss der Arbeiten eine Rechnung.

3.3 Die Rechnungsbeträge sind innerhalb von 7 Tagen nach Fertigstellung der Arbeiten fällig und zahlbar. Bei Nichtzahlung wird die Herausgabe Ihres Fahrzeugs verweigert, und der Lieferant ist berechtigt, auf überfällige Rechnungen ab dem Fälligkeitsdatum bis zum Zahlungseingang Zinsen in Höhe von 2,5 % über dem Basiszinssatz der Bank of England pro Jahr zu berechnen. Für Fahrzeuge, die Sie nicht innerhalb der vereinbarten Frist abholen, fallen zusätzliche Lagergebühren in Höhe von 50 £ pro Tag an.

4. STORNIERUNGEN

Der Kunde verpflichtet sich, sich nach besten Kräften zu bemühen, dem Lieferanten vierundzwanzig (24) Stunden vorher Bescheid zu geben, falls der Kunde seinen Termin mit dem Lieferanten absagen möchte.

5. LIEFERUNG

5.1 Der vom Lieferanten angegebene Liefertermin ist lediglich eine Schätzung. Der Lieferant haftet nicht für Verluste, Kosten, Schäden, Gebühren oder Ausgaben, die direkt oder indirekt durch eine Verzögerung bei der Erbringung der Dienstleistungen verursacht werden.

5.2 Die Verantwortung für das Fahrzeug geht mit der Übergabe an den Kunden über.

6. FAHRZEUGINHALT

Der Lieferant übernimmt keine Haftung für persönliche Gegenstände, die im Fahrzeug des Kunden zurückgelassen werden. Der Lieferant wird sich bemühen, solche Gegenstände zu verpacken, bittet Sie jedoch höflich, diese vor der Übergabe Ihres Fahrzeugs an uns zu entfernen.

7. Pflichten des Kunden

7.1. Um dem Lieferanten die Erfüllung seiner Verpflichtungen aus diesem Vertrag zu ermöglichen, muss der Kunde Folgendes tun:

7.1.1 mit dem Lieferanten zusammenarbeiten;

7.1.2 dem Lieferanten alle Informationen zur Verfügung zu stellen, die dieser vernünftigerweise benötigt;

7.2.4 sonstige zwischen den Parteien vereinbarte Anforderungen zu erfüllen.

7.2 Der Kunde ist verpflichtet, dem Lieferanten alle Aufwendungen zu erstatten, die dem Lieferanten aufgrund der Nichteinhaltung von Ziffer 7.1 durch den Kunden entstehen.

7.3 Unbeschadet sonstiger Rechte des Anbieters ist der Kunde im Falle einer unrechtmäßigen Kündigung oder Stornierung der vereinbarten Leistungen verpflichtet, dem Anbieter den vereinbarten Schadensersatz sowie alle dem Anbieter entstandenen Kosten Dritter zu zahlen. Bei Stornierungen mit einer Frist von weniger als fünf (5) Werktagen ist der volle Betrag der vereinbarten Leistungen fällig. Zur Klarstellung: Die Nichterfüllung der Verpflichtungen des Kunden gemäß Ziffer 7.1 gilt als Stornierung der Leistungen und unterliegt der Zahlung des in Ziffer 7.3 festgelegten Schadensersatzes.

7.4 Falls der Kunde oder ein Dritter, der kein Unterauftragnehmer des Lieferanten ist, etwas unterlässt oder tut, was den Lieferanten daran hindert oder verzögert, seine Verpflichtungen aus diesem Vertrag zu erfüllen, so hat der Lieferant den Kunden so schnell wie möglich zu benachrichtigen und:

7.4.1 Der Lieferant übernimmt keine Haftung für Verzögerungen bei der Fertigstellung der Arbeiten.

7.4.2 Gegebenenfalls wird der Zeitplan für die Arbeiten entsprechend angepasst; und

die Geschäftsführung des Lieferanten;

7.4.3 Der Lieferant wird den Kunden gleichzeitig darüber informieren, wenn er beabsichtigt, einen Anspruch auf zusätzliche Kosten geltend zu machen.

7.5 Der Kunde ist verpflichtet, dem Lieferanten alle ihm bekannten oder vermuteten Mängel, Schäden oder Schwächen seines Fahrzeugs mitzuteilen, die sich auf die vom Lieferanten im Rahmen des Reinigungsprozesses durchgeführten Arbeiten auswirken könnten.

7.6 Die Versicherung des Kundenfahrzeugs obliegt jederzeit dem Kunden. Der Lieferant übernimmt keine Haftung für Verlust oder Beschädigung des Fahrzeugs auf dem Betriebsgelände. Der Lieferant stellt jedoch sicher, dass das Fahrzeug stets verschlossen ist.

7.7 Kindersitze müssen vom Kunden entfernt werden, bevor das Fahrzeug auf dem Gelände abgestellt wird. Verbleibende Kindersitze im Fahrzeug des Kunden müssen während der gesamten Reinigungszeit durch den Anbieter im Fahrzeug verbleiben. Der Anbieter ist nicht für den Wiedereinbau der Kindersitze verantwortlich. Der Kunde muss sicherstellen, dass alle Kindersitze vor der Benutzung ordnungsgemäß befestigt sind. Der Anbieter haftet nicht für Verletzungen oder Schäden, die dadurch entstehen, dass der Kunde Kindersitze nicht ordnungsgemäß befestigt hat.

8. ILLEGALE SUBSTANZEN ODER GEGENSTÄNDE

Jegliche illegalen Substanzen oder Gegenstände, die im Fahrzeug des Kunden gefunden werden, führen zur sofortigen Beendigung des Service, zur Sicherstellung des Fahrzeugs und zur Benachrichtigung der zuständigen Behörden. Es obliegt nicht dem Anbieter, den Kunden in diesem Fall zu informieren.

9. AUSSCHLUSSZONEN UND HINWEISE

Der Lieferant haftet nicht für Verletzungen von Personen, die das Gelände betreten und sich aufgrund rutschiger Böden oder Hindernissen verletzen. Bitte beachten Sie daher die Aushänge im Gebäude.Es ist außerdem zu beachten, dass der Zutritt zu den Arbeitsbereichen auf dem Gelände für die Öffentlichkeit ohne vorherige Genehmigung der Geschäftsleitung des Lieferanten nicht gestattet ist und dass der Wartebereich am Eingang des Geländes ausschließlich dem Kunden vorbehalten ist.

10. SCHLÜSSEL

Sie bestätigen, dass Sie über einen Ersatzschlüssel für Ihr Fahrzeug verfügen und dass wir nicht für Verluste oder Schäden haften, die Ihnen oder Ihrem Fahrzeug dadurch entstehen, dass wir die Schlüssel in Ihrem Fahrzeug eingeschlossen haben.

11. VERWEIGERUNG

Der Lieferant behält sich das Recht vor, die Reinigung eines Fahrzeugs abzulehnen, und es werden keine weiteren Verträge mit dem betreffenden Kunden abgeschlossen.

12. PRODUKTE

12.1 Die vom Lieferanten im Rahmen seiner Geschäftstätigkeit verwendeten Produkte sind speziell für die Anwendung an Fahrzeugen konzipiert. Der Lieferant haftet nicht für Schäden, die durch die Verwendung dieser Produkte am Fahrzeug des Kunden entstehen. Die Mitarbeiter des Lieferanten gehen bei der Verwendung dieser Produkte mit größter Sorgfalt vor. COSH-Datenblätter können von Kunden eingesehen werden. Für die Einsichtnahme ist jedoch eine vorherige Anmeldung bei unserem Büro und die Vereinbarung eines Termins erforderlich.

12.2 Bei einigen Produkten werden gesundheitsschädliche Chemikalien verwendet. Wir bitten Sie daher höflich, sich während der Fahrzeugwäsche nicht in der Nähe des Fahrzeugs aufzuhalten, sondern unseren Wartebereich zu nutzen. Alternativ bitten wir Sie, einen Mindestabstand von 9 Metern (30 Fuß) zum Fahrzeug einzuhalten. Für Schäden oder Verletzungen, die durch Spritzer von Produkten aufgrund der Nichteinhaltung der oben genannten Hinweise entstehen, übernimmt der Lieferant keine Haftung. Diese Schäden gehen ausschließlich zu Lasten des Kunden.

13. Lackschutzfolie

13.1 Der Lieferant gewährt eine fünfjährige Garantie (ab Kaufdatum) auf die Lackschutzfolie. Die vollständigen Garantiebedingungen entnehmen Sie bitte der separaten Garantiedokumentation.

14. GARANTIE

14.1 Der Lieferant gewährleistet, dass die im Rahmen dieses Vertrags erbrachten Dienstleistungen mit angemessener Sorgfalt und Sachkenntnis sowie in einer Qualität erbracht werden, die den allgemein anerkannten Branchenstandards und -praktiken entspricht.

14.2 Sofern in dieser Vereinbarung nicht ausdrücklich anders angegeben, werden hiermit alle ausdrücklichen oder stillschweigenden Gewährleistungen, kraft Gesetzes oder auf sonstige Weise in Bezug auf die vom Lieferanten zu erbringenden Dienstleistungen ausgeschlossen.

15. Entschädigung

Der Kunde verpflichtet sich, den Lieferanten von allen Ansprüchen, Kosten und Auslagen freizustellen, die dem Lieferanten entstehen und die direkt oder indirekt auf einen Verstoß des Kunden gegen seine Verpflichtungen aus diesem Vertrag zurückzuführen sind, einschließlich aller Ansprüche gegen den Lieferanten, in denen behauptet wird, dass die vom Lieferanten gemäß der Vereinbarung zwischen den Parteien erbrachten Dienstleistungen ein Patent, Urheberrecht, Geschäftsgeheimnis oder ein anderes ähnliches Recht eines Dritten verletzen.

16. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG

16.1 Außer im Falle von Tod oder Körperverletzung aufgrund von Fahrlässigkeit, für die keine Haftungsbeschränkung gilt, ist die gesamte Haftung des Lieferanten gegenüber dem Kunden für jegliche Ansprüche oder Verstöße gegen diesen Vertrag, unabhängig davon, ob diese auf Fahrlässigkeit beruhen oder nicht, auf den vom Kunden gezahlten Preis beschränkt, auf den sich der Anspruch bezieht.

16.2 Der Lieferant haftet dem Kunden in keinem Fall für Geschäftsverluste, entgangene Geschäftschancen oder Gewinneinbußen sowie für sonstige indirekte oder Folgeschäden. Dies gilt auch dann, wenn ein solcher Schaden vorhersehbar war oder der Lieferant auf die Möglichkeit eines solchen Schadens hingewiesen wurde.

16.3 Zur Klarstellung: Der Lieferant haftet nicht für Folgendes:

16.3.1 Schäden oder Verluste am Fahrzeug des Kunden, die auf Handlungen Dritter zurückzuführen sind, die weder Angestellte noch Personen sind, die unter der Weisung von

16.3.2 Beschädigung oder Verlust des Fahrzeugs des Kunden, wenn dieses Fahrzeug vor oder nach unseren üblichen Öffnungszeiten außerhalb unserer Geschäftsräume abgestellt wird;

16.3.3 Verluste oder Schäden am Fahrzeug des Kunden, die von uns verursacht werden und auf Mängel, Beschädigungen oder Schwächen am Fahrzeug des Kunden zurückzuführen sind, die dem Lieferanten nicht mitgeteilt wurden, unabhängig davon, ob dem Kunden diese Mängel zuvor bekannt waren;

16.4 Nichts in diesem Vertrag schließt die Haftung des Lieferanten für Tod oder Körperverletzung aus oder beschränkt diese, wenn diese auf Fahrlässigkeit des Lieferanten oder seiner Mitarbeiter, Vertreter oder Unterauftragnehmer zurückzuführen sind.

16.5 Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass Fahrzeuge, die bei Topaz Leeds abgestellt werden, nicht gegen Hochwasser versichert sind und Topaz Leeds keine Haftung für Hochwasserschäden übernimmt. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass sein Fahrzeug auf eigenes Risiko für alle hochwasserbedingten Angelegenheiten abgestellt wird. Sollte der Kunde eine Hochwasserversicherung für notwendig erachten, ist er selbst dafür verantwortlich, einen entsprechenden Versicherungsschutz für sein Fahrzeug sicherzustellen.

17. KÜNDIGUNG

17.1 Jede Partei kann diesen Vertrag durch Mitteilung an die andere Partei mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn:

17.1.1 wenn die andere Partei eine wesentliche Vertragsverletzung begeht und, falls die Vertragsverletzung behebbar ist, diese nicht innerhalb von 30 Kalendertagen nach schriftlicher Aufforderung durch die andere Partei behebt;

7.2.3 alle erforderlichen Genehmigungen und Zustimmungen vor Beginn der Dienstleistungen einzuholen; und

17.1.2 die andere Partei einen wesentlichen Verstoß gegen diese Vereinbarung begeht, der unter keinen Umständen behoben werden kann;

17.1.3 wenn die andere Partei einen Auflösungsbeschluss fasst oder ein zuständiges Gericht eine entsprechende Anordnung trifft;

17.1.4 wenn die andere Partei ihre Geschäftstätigkeit oder im Wesentlichen ihre gesamte Geschäftstätigkeit einstellt; oder

17.1.5 wenn die andere Partei für zahlungsunfähig erklärt wird oder eine Gläubigerversammlung einberuft oder eine Vereinbarung oder einen Vergleich mit ihren Gläubigern trifft oder vorschlägt, oder wenn ein Liquidator, Insolvenzverwalter, Zwangsverwalter, Geschäftsführer, Treuhänder oder ein ähnlicher Beauftragter über ihr Vermögen bestellt wird.

17.2 Der Lieferant kann diesen Vertrag jederzeit mit einer Frist von 48 Stunden durch mündliche oder schriftliche Mitteilung an den Kunden kündigen.

18. GEISTIGES EIGENTUM

18.1 Alle aus der Erfüllung dieses Vertrags hervorgehenden oder sich daraus ergebenden Rechte an geistigem Eigentum gehen, soweit sie nicht bereits übertragen wurden, in das uneingeschränkte Eigentum des Lieferanten über. Der Kunde verpflichtet sich, alle angemessenen Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass diese Rechte durch die Ausfertigung geeigneter Urkunden oder den Abschluss von Vereinbarungen mit Dritten auf den Lieferanten übergehen.

18.2 Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass alle dem Lieferanten gehörenden PPF-Vorlagen ausschließlich für den Gebrauch durch den Lieferanten bestimmt sind und vom Kunden unter keinen Umständen zu seinem eigenen Vorteil verwendet werden dürfen.

19.HÖHERE GEWALT

Keine der Parteien haftet für Verzögerungen oder Nichterfüllung ihrer Verpflichtungen, sofern diese auf Ereignisse oder Umstände zurückzuführen sind, die außerhalb ihrer zumutbaren Kontrolle liegen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf höhere Gewalt, Streiks, Aussperrungen, Unfälle, Krieg, Feuer, Handlungen oder Unterlassungen von Regierungsbehörden, Straßenbaubehörden oder Telekommunikationsanbietern, -betreibern oder -verwaltungen oder anderen zuständigen Behörden oder Verzögerungen oder Ausfälle bei der Herstellung, Produktion oder Lieferung von Ausrüstung oder Dienstleistungen durch Dritte. Die betroffene Partei hat Anspruch auf eine angemessene Verlängerung ihrer Verpflichtungen, nachdem sie die andere Partei über Art und Umfang dieser Ereignisse informiert hat.

20. Unabhängige Auftragnehmer

Lieferant und Kunde sind voneinander unabhängige Vertragspartner. Keiner der beiden ist befugt, den anderen gegenüber Dritten zu binden oder in irgendeiner Weise als dessen Vertreter aufzutreten, es sei denn, dies wurde von beiden Parteien ausdrücklich schriftlich vereinbart. Der Lieferant kann neben seinen eigenen Mitarbeitern auch Subunternehmer mit der Erbringung der dem Kunden zustehenden Leistungen beauftragen. Die Beauftragung von Subunternehmern entbindet den Lieferanten nicht von seinen Verpflichtungen aus diesem Vertrag.

21. AUFGABE

Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Rechte oder Pflichten aus diesem Vertrag ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Lieferanten abzutreten oder zu delegieren.

22. Teilbarkeit

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags aus irgendeinem Grund von einem zuständigen Gericht für ungültig, rechtswidrig oder nicht durchsetzbar erklärt werden, so wird diese Bestimmung abgetrennt, und die übrigen Bestimmungen dieses Vertrags bleiben in vollem Umfang in Kraft, als ob dieser Vertrag ohne die ungültige, rechtswidrige oder nicht durchsetzbare Bestimmung geschlossen worden wäre.

23. HINWEISE

Mitteilungen, die eine Partei der anderen zukommen lassen möchte, können mündlich, per E-Mail oder per Post an die Adresse der anderen Partei, wie sie auf der Rechnung des Kunden angegeben ist, oder an eine andere Adresse, die diese Partei der anderen von Zeit zu Zeit schriftlich mitgeteilt hat, übermittelt werden. Bei Versand per E-Mail gilt die Mitteilung, sofern nicht das Gegenteil bewiesen wird, als am Tag des Versands zugegangen; bei Versand per Fax gilt sie mit Erhalt eines fehlerfreien Übertragungsberichts als zugestellt; bei Versand per Brief gilt sie mit der persönlichen Übergabe als zugestellt; bei Versand per Post gilt sie als im normalen Postlauf zugestellt.

24. GESAMTE VEREINBARUNG

Diese Vereinbarung stellt die gesamte Übereinkunft zwischen den Parteien in Bezug auf den Vertragsgegenstand dar und ersetzt alle vorherigen mündlichen oder schriftlichen Vereinbarungen, Absprachen, Zusagen oder Vorschläge. Sofern in dieser Vereinbarung nicht ausdrücklich anderswo etwas anderes bestimmt ist, kann diese Vereinbarung nur durch ein von beiden Parteien unterzeichnetes Dokument geändert werden.

25. KEINE DRITTEN

Diese Vereinbarung beabsichtigt nicht, einem Dritten Rechte zu verleihen, und sie soll dies auch nicht.

26. ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND

Dieser Vertrag unterliegt dem Recht Englands und ist nach diesem auszulegen; die Parteien unterwerfen sich hiermit der ausschließlichen Zuständigkeit der englischen Gerichte.